Tierärztliche Turnierbetreuung in Tirol durch Dr. Lorenz aus Inzing

Bei vielen Turnierveranstaltungen ist die Anwesenheit eines Tierarztes vorgeschrieben. Ich stehe dafür gerne zur Verfügung und bitte um rechtzeitige Terminvereinbarung! Sie wollen in Ihrem Verein Vortragsabende zu pferdemedizinischen Themen veranstalten? Bitte kontaktieren Sie mich, ich komme gerne zu Ihnen!


Reglement btr. Turniertierarzt auf nationalen Turnieren in Österreich (ÖTO)

Tierärzte, die Turniere lt. ÖTO als Turniertierärzte betreuen, müssen eine Ausbildung zum "Pferdesporttierarzt" (OEPS) absolviert haben und müssen so wie auch Richter und Ausbilder regelmäßig (alle 2 Jahre) eine diesbezügliche Fortbildung besuchen. Daraus resultiert, dass bei allen Turnieren, egal welcher Klasse und Disziplin, nur Tierärzte als Turniertierarzt eingesetzt werden dürfen, die beim OEPS als aktive PSTÄ gelistet sind! Die Liste ist unter www.oeps.at im Servicebereich mit der Personensuche abrufbar und wird laufend aktualisiert (Tierärzte, die keine Fortbildung absolviert haben, sind als "stillgelegt" gekennzeichnet und dürfen auch keinen Turnierdienst übernehmen, bis sie nach erfolgter Fortbildung wieder freigeschaltet werden).

Weitere Bestimmungen der ÖTO hinsichtlich Turniertierarzt:

- Die Bezahlung des Turniertierarztes ist nach der Gebührenordnung geregelt, demnach bekommt der TTA € 200/Tag (€ 100/halber Tag) zzgl. MwSt. und Kilometergeld.

 

- Bei allen Spring - und Geländeprüfungen hat der TTA ununterbrochen am Turnier anwesend zu sein.

 

- Bei anderen Disziplinen genügt die Rufbereitschaft. Rufbereitschaft ist jedoch in der ÖTO nicht weiterführend geregelt, d.h. es ist keine Bezahlung für Rufbereitschaft vorgesehen, daraus resultiert jedoch auch keine Verpflichtung für den Tierarzt, im Fall des Falles in einer bestimmten Zeit am Turnier zu sein. Im Ernstfall haftet dann der Veranstalter und nicht der Tierarzt, der evtl. verhindert ist. Der OEPS empfiehlt daher den Veranstaltern, bzgl. Rufbereitschaft eigene Vereinbarungen (möglichst schriftlich) mit dem Tierarzt zu treffen bzw. sich die Einsatzbereitschaft mehrerer Tierärzte zu sichern.

 

- Im Unterschied zu internationalen Turnieren (FEI), ist es bei nationalen Turnieren (ÖTO) dem Turniertierarzt freigestellt (also grundsätzlich erlaubt), an der betreffenden Turnierveranstaltung auch als aktiver Reiter/Fahrer teilzunehmen. Auf FEI-Turnieren ist dies grundsätzlich verboten, auch in Bewerben, die nur national ausgeschrieben sind.